Reaktivierung und Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen
Nach wie vor sind zahlreiche Wasserkraftpotentiale nicht oder nur unvollständig genutzt. Mit dem Anreiz des Erneuerbare- Energien-Gesetzes sollen stillgelegte Wasserkraftwerke reaktiviert und unzureichend genutzte bis zu einer Ausbauleistung von 5.000 kW ertüchtigt werden. Hierzu sorgen wir für die nötigen Bestandsaufnahmen und die Aufstellung einer Wirtschaftlichkeitsrechnung, um die Amortisation der zu treffenden Investitionen nachzuweisen. Planungen im Zusammenhang mit der Reaktivierung von Wasserkraftpotentialen, siehe "Versorgungstechnik".