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Konzessionsverträge zwischen Kommunen und Netzbetreibern

Für die Benutzung öffentlichen Grundes durch die Netzbetreiber bedarf es eines Konzessionsvertrages zwischen Kommune und dem beauftragten Unternehmen. Um eine optimale Lösung für beide Seiten zu erreichen, die technisch und wirtschafliche Nachhaltigkeit sowie Umweltverträglicheit garantiert, bieten wir unsere Erfahrung bei Ausschreibung, Verhandlung und Abschluss von Konzessionsverträgen oder bei einem beabsichtigten Wechsel der Versorgungs- zuständigkeit an.